Ihr erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht

Wenn Versicherungen nicht zahlen, bin ich deutschlandweit an Ihrer Seite.
Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Regensburg

Ich stehe ausschließlich auf Geschädigtenseite.
Ich und meine Kollegen vertreten Mandanten deutschlandweit.

Rufen Sie einfach an unter
0941 – 20 600 850 oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Praxiserfahrung und hohe Fachkompetenz

Ich konnte als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht schon tausenden Mandanten in schwierigen Fällen helfen.

Verzichten Sie nicht auf meine Hilfe!

Sie sind krank, verletzt oder berufsunfähig – doch Ihre Versicherung stellt sich quer?

Ob private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung: Viele Versicherer versuchen, Leistungen zu kürzen, hinauszuzögern oder komplett abzulehnen.

Dabei geht es oft um existenzielle Fragen: finanzielle Sicherheit, medizinische Versorgung und Zukunftsplanung.

Ich setze mich konsequent für Ihre Rechte ein.
Als erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfe ich Ihr Anliegen individuell und begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung über die Kommunikation mit dem Versicherer bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Versicherungsfall – und plötzlich zahlt niemand? Wir helfen.

Unfallversicherung

Plötzlicher Unfall – und die Versicherung zahlt nicht?

Viele Versicherungsnehmer stehen nach einem Unfall vor einem zusätzlichen Problem: Die Versicherung verweigert die Zahlung – etwa mit der Begründung, es handle sich um eine „interne Ursache“ oder die Invalidität sei nicht ausreichend belegt.

Wir prüfen Ihre Ansprüche im Detail:

  • Liegt ein versicherter Unfall im rechtlichen Sinne vor?

  • Wurde die Invalidität korrekt und fristgerecht gemeldet?

  • Entspricht das vorliegende Gutachten den Anforderungen – oder kann ein Gegengutachten helfen?

  • Ist das Abfindungsangebot Ihrer Versicherung wirklich fair?

Auch scheinbar klare Ablehnungen sind oft angreifbar.
Mit unserer Erfahrung im Versicherungsrecht können wir realistisch einschätzen, ob und wie Sie zu Ihrer Leistung kommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben – doch Ihre Versicherung lehnt ab?

Viele Versicherte erleben nach der Antragstellung Frustration: Die Bearbeitung zieht sich, die Anforderungen sind hoch – und häufig folgen Ablehnungen mit der Begründung, es liege keine ausreichende Berufsunfähigkeit vor oder Angaben im Antrag seien unvollständig gewesen.

Wir unterstützen Sie umfassend:

  • bei der sorgfältigen Antragstellung

  • im Umgang mit medizinischen Gutachten

  • bei der Abwehr von Vorwürfen wegen angeblicher Anzeigepflichtverletzungen

Besonders kritisch:
Versicherer versuchen oft, die Beweislast umzudrehen – oder verzögern die Entscheidung gezielt.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt geprüft und notfalls vor Gericht durchgesetzt werden.

Ihre Versicherung zahlt nicht oder verzögert die Entscheidung?

Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos und unverbindlich prüfen.

Rufen Sie mich an unter 0941 – 20 600 850 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@engelhardt-rechtsanwalt.de.

Krankentagegeldversicherung bei bestehender Krankheit

Kranken- und Krankentagegeldversicherung

Wenn medizinische Notwendigkeit in Frage gestellt wird, braucht es rechtliche Klarheit.

Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen verweigern Leistungen häufig mit der Begründung, dass die Behandlung nicht notwendig oder nicht im Leistungskatalog enthalten sei.

Wir prüfen für Sie:

  • Ob die medizinische Maßnahme notwendig war

  • Ob die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) korrekt angewendet wurden

  • Ob die gesetzlich vorgeschriebenen Entscheidungsfristen eingehalten wurden (z. B. § 13 SGB V: Genehmigungsfiktion nach 3 Wochen)

Im Bereich Krankentagegeld treten weitere Probleme auf – etwa wenn AU-Bescheinigungen angezweifelt oder Leistungspflichten wegen angeblicher Anzeigepflichtverletzungen abgelehnt werden.

Auch hier gilt:

  • Der Versicherer darf sich nur dann auf eine fehlende Angabe berufen, wenn er gezielt gefragt – und Sie wahrheitswidrig geantwortet haben.
  • Werden AU-Nachweise angezweifelt, muss die Versicherung selbst weitere Beweise einholen – nicht Sie.
Wir klären für Sie, was Ihnen zusteht – und setzen Ihre Ansprüche durch.

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben oder eine Ablehnung erhalten haben, sprechen Sie mich als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht gerne unverbindlich an. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder klicken Sie auf den untenstehenden Button, um eine Ersteinschätzung anzufordern.

Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie fühlen sich von Ihrer Versicherung im Stich gelassen? Wir setzen uns im Versicherungsrecht für Ihre Ansprüche ein – sprechen Sie uns unverbindlich an.

Patientenanwalt in Regensburg
Dominik Engelhardt

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Wir rufen Sie umgehend zurück.

Warum wir?
  • Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls
  • Kurze Wartezeit – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden*
  • Hochspezialisiert als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht

*Innerhalb unserer Geschäftszeiten

Bianka Schacher
18:27 16 Mar 25
⭐⭐⭐⭐⭐Ich kann Herrn Engelhardt nur wärmstens empfehlen! Dank der kompetenten und engagierten Unterstützung fühlte ich mich von Anfang an gut aufgehoben.Er hat nicht nur eine hervorragende rechtliche Expertise, sondern auch ein großes Einfühlungsvermögen gezeigt. Er hat mich umfassend über meine Ansprüche informiert um die bestmögliche Entschädigung zu erzielen. Sein strategisches Vorgehen und gegenüber der Versicherung hat sich wirklich ausgezahlt – am Ende konnte er mehr als das Doppelte der ursprünglich angebotenen Leistung für mich herausholen!Ich bin unglaublich dankbar für seine professionelle Unterstützung und kann Herrn Engelhardt uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind Sie hier in den besten Händen!
Markus
09:38 11 Mar 25
Hervorragende Kanzlei! Herr Engelhardt und Frau Kobold haben mich über mehrere Jahre in einem Fall mit meiner privaten Unfallversicherung vertreten und eine Auszahlung des 30-fachen Betrags erkämpft. Von Anfang bis Ende waren sie äußerst freundlich, hilfsbereit und professionell. Absolute Empfehlung!
Christian Appel
12:10 27 Feb 25
Sehr zufrieden, sowohl mit der fachlichen Beratung als auch mit der allgemeinen Kommunikation und dem Service.
Andreas Kasper
10:30 27 Feb 25
schnelle und kompetente Hilfe!!
H
10:52 24 Feb 25
Ich war jederzeit überaus zufrieden mit allen Mitarbeitenden der Kanzlei. Telefonisch und auch per Mail war die Kanzlei immer schnell und freundlich verfügbar. Herr Engelhardt hat mit mir immer so kommuniziert, dass alles verständlich war und hat auf Rückfragen jederzeit kompetent geantwortet. Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen.
Concetta Caruso
08:13 21 Feb 25
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Ansprüche prüfen

So können Sie die Auszahlungssumme um bis zu 100% erhöhen.

Wir prüfen Abfindungsangebote und Invaliditätsgutachten der Unfallversicherungen.

Sie sollten zunächst ein schriftliches Angebot über die Auszahlungssumme Ihrer Unfallversicherung abwarten.

Sollten Sie dennoch bereits jetzt anwaltlich gegenüber Ihrer Unfallversicherung vertreten werden wollen, füllen Sie dieses Formular bitte bis zum Ende aus.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Kosten in diesem Verfahrensstadium von Ihrer Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht übernommen werden.

In den meisten von uns überprüften Gutachten finden sich erhebliche Fehler. Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Schmerzen nicht bewertet
  • Empfindungsstörungen/neurologische Störungen nicht beachtet
  • Falscher Gliedertaxenwert angewendet (z.B. Fußwert statt Beinwert)
  • Notwendige Zusatzbegutachtung unterlassen
  • Behauptung einer degenerativen Veränderung
  • Fehlerhafter Abzug einer Mitwirkung

Wenn Sie Zweifel an Ihrem Gutachten haben, nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt.

Die von den Unfallversicherungen abgegebenen Abfindungsangebote sind oftmals unrealistisch und weit unter der Invaliditätsleistung, die Ihnen korrekterweise zusteht.

Sollten Sie Zweifel an dem Angebot Ihrer Unfallversicherung haben, nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt.

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