Einführung in das Thema Behandlungsfehler in der medizinischen Praxis
Auch Ärzte machen Fehler. Es stellt sich jedoch die Frage, an welchem Maßstab sich Ärzte messen lassen müssen und wann ärztliches Fehlverhalten zu einer Haftung führt.
Inhalt
Definition eines Behandlungsfehlers und seine rechtliche Bedeutung

Auch wenn durch einen Arzt bei seiner Behandlung der anerkannte und gesicherte Stand der medizinischen Wissenschaft eingehalten wird, kann es zu einer unerwünschten Entwicklung des Gesundheitszustands eines Patienten infolge eines Eingriffs kommen. Über solche sog. Komplikationen muss der Arzt jedoch im Vorfeld des Eingriffs aufklären.
Anders als bei einem Behandlungsfehler, bei welchem ein Verstoß gegen den Facharztstandard vorliegt, können Komplikationen eintreten, selbst wenn der Arzt sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Jedoch muss der Arzt vor Vornahme eines jeden Eingriffs über solche etwaigen Komplikationen aufklären. Andernfalls kann der Patient keine Abwägung über das Für und Wider des Eingriffs vornehmen.
Zur Festlegung etwaiger Haftungsmaßstäbe wurden entsprechende Leitlinien durch einzelne Fachgesellschaften etabliert, die jedoch nicht unmittelbar verbindlich sind. Entscheidender Bezugspunkt der Ermittlung des medizinischen Standards bleibt damit im Kern der anerkannte und gesicherte Stand der medizinischen Wissenschaft für das jeweilige Fachgebiet im Zeitpunkt der jeweiligen Behandlungsmaßnahme.
Die zweite Säule der Arzthaftung sind Verstöße gegen die Aufklärungsverpflichtung des Arztes. Zu beachten ist nämlich, dass vor Vornahme eines ärztlichen Eingriffs eine umfassende Belehrung des Kranken über alle möglichen nachteiligen Folgen erfolgen muss. Hierfür trägt der Arzt die Darlegungs- und Beweislast. Wird gegen die Aufklärungspflicht verstoßen, so kann dies eine Haftung des Arztes begründen.
Unterscheidung zwischen Behandlungsfehler und bekannten Risiken einer medizinischen Behandlung
Auch wenn durch einen Arzt bei seiner Behandlung der anerkannte und gesicherte Stand der medizinischen Wissenschaft eingehalten wird, kann es zu einer unerwünschten Entwicklung des Gesundheitszustands eines Patienten infolge eines Eingriffs kommen. Über solche sog. Komplikationen muss der Arzt jedoch im Vorfeld des Eingriffs aufklären.
Anders als bei einem Behandlungsfehler, bei welchem ein Verstoß gegen den Facharztstandard vorliegt, können Komplikationen eintreten, selbst wenn der Arzt sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Jedoch muss der Arzt vor Vornahme eines jeden Eingriffs über solche etwaigen Komplikationen aufklären. Andernfalls kann der Patient keine Abwägung über das Für und Wider des Eingriffs vornehmen.
Beispiele für mögliche Behandlungsfehler in verschiedenen medizinischen Bereichen
Klassische Beispiele für einen Arztfehler sind:
- Mangelnde Indikation einer Rückenoperation: Wird eine Operation an der Wirbelsäule vorgenommen, obwohl die konservativen Therapieoptionen, wie Physiotherapie und orale Medikamenteneinnahme, nicht vollständig ausgeschöpft sind, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar.
- Befunderhebungsfehler nach einem Kaiserschnitt: Werden trotz Vorliegens eindeutiger Symptome einer Blutung in der Gebärmutter keine Sonographie und auch keine Kontrolle des Hämoglobinwerts vorgenommen, stellt dies ebenfalls einen groben Arztfehler da.
- Verletzung von Arterien während einer Herzuntersuchung: Wird bei einer Herzkatheteruntersuchung ein Gefäß verschlossen statt geöffnet und wird erst dadurch das Einsetzen von Stents notwendig, ist von einem Ärztepfusch auszugehen.
- Geburtsschäden: Wird die Sauerstoffunterversorgung während der Geburt durch die Hebamme fehlerhaft nicht erkannt und erleidet der Säugling dadurch schwere Gehirnschäden, liegt ein schwerer Fehler der Geburtshelferin vor
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor und welche Schritte können Sie unternehmen?
Sie selbst können bereits erste Schritte einleiten, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. So ist es beispielsweise möglich ein Gutachten über Ihre gesetzliche Krankenkasse in Auftrag zu geben. Zudem gibt es die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens über die Landesärztekammern. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Die Schlichtungsverfahren dauern oft viele Jahre und das hierbei erzielte Ergebnis ist – ebenso wie das Gutachten über Ihre Krankenkasse – nicht rechtsverbindlich, sodass letztlich oft nur der Klageweg bleibt. Eine umfassende Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ist bei der Vermutung von Ärztefehlern daher unerlässlich.
Die Rolle eines Anwalts für Behandlungsfehler bei der rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
Sobald der Verdacht einer Falschbehandlung durch einen Arzt besteht, sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen. Dieser kann Sie umfassend über das weitere Vorgehen aufklären und einschätzen, ob sich eine Klage aufgrund des Ärztepfuschs lohnt. Neben Schmerzensgeld kann ein Fachanwalt für Behandlungsfehler auch materielle Schäden, wie etwa Zuzahlungen, Fahrtkosten oder Ausgaben für medizinische Hilfsmittel für Sie geltend machen. Sollten Sie die Behandlung selbst bezahlt haben, kann in einigen Fällen sogar das Behandlungshonorar zurückverlangt werden.
Haben Sie einen Schaden durch einen Ärztefehler erlitten? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
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Fazit: Wichtigkeit der Aufklärung und rechtzeitigen Beratung bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler
Ein Ärztefehler fängt oft bereits vor dem Eingriff an – nämlich im Aufklärungsgespräch. Aber auch während des Eingriffs kann es passieren, dass ein Arzt nicht den notwendigen medizinischen Standard einhält und ihm ein Kunstfehler unterläuft.
Doch verlieren Sie keine Zeit – Ansprüche wegen eines Arztfehlers verjähren innerhalb von drei Jahren. Holen Sie sich daher rechtzeitig Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Patientenrechte. Wir prüfen für Sie, ob ein Fall der Arzthaftung vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz besteht.
FAQs
Was genau ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen den allgemein anerkannten medizinischen Standard verstößt – also nicht so handelt, wie es ein gewissenhafter Facharzt in derselben Situation tun würde. Dabei kann es sich um Diagnosefehler, Therapiefehler, Aufklärungsversäumnisse oder organisatorische Fehler handeln.
Woran erkenne ich, ob es sich um eine Komplikation oder einen Behandlungsfehler handelt?
Komplikationen sind auch bei korrekter ärztlicher Behandlung möglich – sie gehören zum allgemeinen Risiko. Ein Behandlungsfehler hingegen liegt vor, wenn der Arzt einen vermeidbaren Fehler begeht oder gegen medizinische Standards verstößt. Entscheidend ist oft eine fachkundige juristische Bewertung anhand Ihrer Behandlungsunterlagen.
Welche Beispiele für Behandlungsfehler gibt es?
Beispiele sind etwa unnötige Operationen (z. B. an der Wirbelsäule ohne vorherige konservative Therapie), fehlerhafte Nachsorge nach einem Kaiserschnitt oder Geburtsfehler durch verspätetes Eingreifen. Auch eine falsche Aufklärung vor einem Eingriff kann einen Arzt haftbar machen.
Was kann ich tun, wenn ich einen Behandlungsfehler vermute?
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und dokumentieren Sie Ihre Beschwerden. Sie können über Ihre Krankenkasse ein medizinisches Gutachten anfordern oder ein Schlichtungsverfahren einleiten – doch Achtung: Diese Verfahren sind langwierig und rechtlich nicht bindend. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Medizinrecht, um Ihre Rechte gezielt durchzusetzen.
Welche Ansprüche habe ich bei einem Behandlungsfehler?
Je nach Schwere des Fehlers können Sie Schmerzensgeld, Ersatz für Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Pflegebedarf geltend machen. Unter bestimmten Umständen können sogar gezahlte Behandlungskosten zurückverlangt werden. Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem spezialisierten Anwalt prüfen – idealerweise so früh wie möglich, da Verjährungsfristen gelten.